Gemäss Bundesratsbeschluss tritt das neue Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) am 01.01.2020 vollständig in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt werden die AHV-Beiträge – erstmals seit 40 Jahren - angehoben; die Erhöhung beträgt 0.3 Prozentpunkte. Neu werden sich die AHV/IV/EO-Beiträge auf 10.55% des AHV-pflichtigen Lohns belaufen (bisher 10.25%). Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.
Die neuen Beitragssätze ab 1. Januar 2020
| Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Total |
AHV neu AHV bisher | 4.35% 4.2% | 4.35% 4.2% | 8.7% 8.4% |
IV | 0.7% | 0.7% | 1.4% |
EO | 0.225% | 0.225% | 0.45% |
Total AHV/IV/EO neu bisher | 5.275% 5.125% | 5.275% 5.125% | 10.55% 10.25% |
Familienzulagen
Als Folge des positiven Abstimmungsresultates vom 19.05.2019 für die STAF haben einige Kantone bereits vorbereitende Massnahmen für die Revision der kantonalen Steuergesetzgebungen getroffen. Einzelne Vorlagen sehen Erhöhungen der Ansätze bei den Familienzulagen vor, die ebenfalls per 01.01.2020 umgesetzt werden.